RECHTLICHE INFORMATIONEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Arbeitsfassung für das B2B-Angebot von Zalvena. Vor dem ersten zahlenden Kunden sollte die finale Fassung individuell rechtlich geprüft werden. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge zwischen Noah Günther – Zalvena („Zalvena“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Zalvena richtet sein Angebot ausschließlich an Unternehmer und gewerbliche Kunden.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt durch ein von Zalvena angenommenes Angebot oder eine anderweitige ausdrücklich vereinbarte Vertragsgrundlage zustande.

§ 3 Leistungen

Zalvena erbringt – abhängig vom vereinbarten Paket – Leistungen zur Einrichtung, Bereitstellung, Betreuung und Weiterentwicklung von KI-Assistenten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung.

§ 4 Pakete und Vergütung

Starter: 199 € Einrichtung und 149 € monatlich.
Business: 299 € Einrichtung und 199 € monatlich.
Pro: 499 € Einrichtung und 299 € monatlich.

Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

§ 5 Einrichtung und Mitwirkung

Der Kunde stellt alle für die Einrichtung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig bereit und muss über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Verzögerungen, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von Zalvena.

§ 6 Inhalte und KI-Ausgaben

Zalvena richtet Assistenten auf Basis der bereitgestellten bzw. freigegebenen Inhalte ein. KI-Ausgaben können trotz sorgfältiger Konfiguration unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung und seine geschäftlichen Entscheidungen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine andere Leistung vereinbart ist.

§ 7 Keine Erfolgsgarantie

Zalvena schuldet grundsätzlich die vereinbarten technischen Leistungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird keine bestimmte Anzahl von Leads, Terminen, Verkäufen, Umsätzen oder sonstigen Geschäftsergebnissen garantiert.

§ 8 Drittanbieter und technische Abhängigkeiten

Zalvena kann zur Leistungserbringung technische Dienste Dritter einsetzen. Welche Dienste im Einzelfall eingesetzt werden, hängt von der vereinbarten technischen Umsetzung ab. Bei relevanten Änderungen oder Ausfällen wird Zalvena im Rahmen des Zumutbaren informieren und alternative Lösungen prüfen.

§ 9 Datenschutz

Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit Zalvena personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird eine entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarung bzw. ein geeigneter Datenschutzanhang vereinbart.

§ 10 Support und Wartung

Supportumfang und Reaktionszeiten richten sich nach dem gebuchten Paket bzw. dem individuellen Angebot. Wartung, Updates und technische Änderungen können erforderlich sein, um die Leistung bereitzustellen oder Sicherheitsanforderungen umzusetzen.

§ 11 Rechte an Inhalten

Der Kunde behält die Rechte an seinen bereitgestellten Inhalten. Zalvena behält die Rechte an eigenen Software-, Konzept-, Design- und sonstigen Arbeitsergebnissen, soweit keine abweichende Übertragung vereinbart wurde. Drittanbieterrechte bleiben unberührt.

§ 12 Haftung

Zalvena haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt; die gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach zwingendem Produkthaftungsrecht, bleibt unberührt.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

Laufzeit, Kündigungsfristen und Verlängerungen werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Zalvena. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.